Gemeindeversammlungen - Publikation Beschlüsse
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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Gemeindeversammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist ergriffen werden.
a) Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024
Genehmigung des Protokolls der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024
Genehmigung des Kredites von Fr. 300'000.00 mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 % für die Ersatzbeschaffung von Wasserzählern
Genehmigung des Kredites von Fr. 450'000.00 mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 % für die Fahrbahn- und Werkleitungssanierung Bachhaldenstrasse, oberer Bereich
Zustimmung zum Projekt Um- und Erweiterungsbau des Alterszentrums Bärenmatt mit der lnvestitionsfreigabe in der Höhe von Fr. 38'000'000.00
Genehmigung des Kredites von Fr. 160'000.00 für die Durchführung des Planerwahlverfah-rens der Ersatzbaute Ibisgut
Genehmigung desBudgets 2025 der Einwohnergemeinde Zufikon mit einem unveränderten Steuerfuss von 79 %
Alle positiven und negativen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen gemäss §§ 30 und 31 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024.
b) Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2024
Genehmigung des Protokolls der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024
Genehmigung des Baukredites in der Höhe von Fr. 10'700'000.00 (einschliesslich der bereits erbrachten Vorleistungen) für den Neubau eines Wohnhauses mit Restaurant und Gewerberaum an der Schulstrasse
Genehmigung des Budgets 2025
Alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst und unterliegen nicht dem fakultativen Referendum.
Öffnungszeiten
MO 08.00–11.30 und 14.00–18.00 Uhr
DI bis DO 08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
FR 08.00–14.00 Uhr durchgehend
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