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Gemeinde­versammlungen - Publikation Beschlüsse

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Orts­bürger­ge­meinden werden die Gemeindeversamm­lungsbeschlüsse veröffent­licht. Hin­sichtlich der dem fa­kultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Ein­reichung eines Referendums­begeh­rens bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Un­terschriftenli­ste be­zogen wer­den. Vor Beginn der Unter­schriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Ge­meinde­kanz­lei zu hinter­legen. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referen­dums­frist ergriffen werden.

 

a) Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024

 

Genehmigung des Protokolls der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024 

Genehmigung des Kredites von Fr. 300'000.00 mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 % für die Ersatzbeschaffung von Wasserzählern 

Genehmigung des Kredites von Fr. 450'000.00 mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 % für die Fahrbahn- und Werkleitungssanierung Bachhaldenstrasse, oberer Bereich

 Zustimmung zum Projekt Um- und Erweiterungsbau des Alterszentrums Bärenmatt mit der lnvestitionsfreigabe in der Höhe von Fr. 38'000'000.00 

Genehmigung des Kredites von Fr. 160'000.00 für die Durchführung des Planerwahlverfah-rens der Ersatzbaute Ibisgut

Genehmigung desBudgets 2025 der Einwohnergemeinde Zufikon mit einem unveränderten Steuerfuss von 79 %  

Alle positiven und negativen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unter­stehen ge­mäss §§ 30 und 31 des Ge­meindegesetzes dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024.

 

 

b) Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2024

 

Genehmigung des Protokolls der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 

Genehmigung des Baukredites in der Höhe von Fr. 10'700'000.00 (einschliesslich der bereits erbrachten Vorleistungen) für den Neubau eines Wohnhauses mit Restaurant und Gewerberaum an der Schulstrasse 

Genehmigung des Budgets 2025  

Alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst und unter­liegen nicht dem fakultativen Referendum.

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