Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Haben Sie eine Frage an die Gemeinde? In dieser Rubrik haben wir die wichtigsten Antworten rund um unseren Service für Sie aufbereitet. Nutzen Sie die untenstehenden Kategorien, um gezielt Informationen zu Ihrem Anliegen zu finden. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, steht Ihnen unser Team der Verwaltung während der Öffnungszeiten natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Kanzlei
Erstmalige Hundehaltung: Wir registrieren Ihre Personalien im Amicus (nationale Datenbank für Hunde) und stellen Ihnen eine ID-Nummer aus. Mit dem Formular müssen Sie beim Tierarzt vorsprechen. Nach dem Tierarztbesuch benötigen wir eine Kopie des Heimtierausweises.
Sie hatten früher schon Hunde: Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Tierarztbesuch und lassen uns eine Kopie des Heimtierausweises zukommen.
Abmeldung/Tod des Hundes: Bitte informieren Sie die Gemeindekanzlei. In der App "animundo" direkt auf dem Handy können Halterinnen und Halter Pflichtmeldungen (Weitergabe, Tod) tätigen. Dort finden Sie seit Januar 2026 neu auch die digitale ePetCard.
Betreibungsauskunft – Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung
Ausweiszentrum Aargau - Kanton Aargau
Vereine/Organisationen melden die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass der Gemeinde Zufikon mindestens 10 Tage vor dem Anlass mit dem "Meldeformular Einzelanlass". DGSAVS_LMI_Einzelanlass_GmdeWeiterleiter. Das Formular ist ebenfalls dem Amt für Verbraucherschutz, Aarau, zuzustellen.
Die Verlängerung der Öffnungszeiten kann mit dem gleichen Formular bei der Gemeindekanzlei Zufikon beantragt werden. Die Gebühren können der Gastgewerbeverordnung des Kantons Aargau, § 23 ff, entnommen werden.
SAR 970.111 - Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken - Kanton Aargau - Erlass-Sammlung
Recycling und Entsorgung der Gemeinde Zufikon
Einwohnerdienste
Herzlich willkommen in Zufikon!
Bevor Sie sich in Zufikon anmelden, müssen Sie sich bei Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde abmelden. Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen auf den Einwohnerdiensten Zufikon an.
Ihren Zuzug können Sie persönlich am Schalter oder via eUmzug online melden. à Bitte beachten Sie die Voraussetzungen auf der Homepage von eUmzug.
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Anmeldung mitbringen:
- Schweizer: Heimatschein (erhalten Sie bei der Abmeldung von der vorherigen Wohngemeinde)
- Identitätskarte oder Reisepass
- Mietvertrag
- Bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung des Vermieters
- Krankenkassennachweis (Krankenkassenkarte oder aktuelle Police KVG)
- Familien: Familienbüchlein/Familienausweis oder Eheschein und Geburtsscheine der Kinder
- Bei getrenntem Wohnsitz der Eltern: Sorgerechtsentscheid bei minderjährigen Kindern
- Ausländische Staatsangehörige: Reisepass (bei Staatsangehörigen aus EU/EFTA auch Identitätskarte möglich), Ausländerausweis
- Bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung des Vermieters
- Krankenkassennachweis (Krankenkassenkarte oder aktuelle Police KVG)
- Geburtsschein oder bei Verheirateten Eheschein bzw. bei Geschiedenen Scheidungsurteil
- Bei getrenntem Wohnsitz der Eltern: Sorgerechtsentscheid bei minderjährigen Kindern
- Zusätzlich bei Zuzug aus dem Ausland: Arbeitsvertrag nicht älter als ein Monat, ansonsten aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers
- Bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EFTA Staaten: Einreiseerlaubnis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung des Amtes für Migration und Integration des Kantons Aargau
- Hundehalter: Heimtierausweis oder Petcard (Amicus), Halterberechtigung (bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial), Bestätigung taxbefreite Hunde (z.B. Polizei- oder Schweisshunde)
Die Anmeldung in Zufikon ist kostenlos.
Die Abmeldung aus Zufikon und die Anmeldung in einer neuen schweizerischen Wohngemeinde können Sie gleichzeitig elektronisch über eUmzug vornehmen. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen auf der Homepage von eUmzug.
Alternativ können Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden und sich anschliessend am neuen Wohnort persönlich anmelden.
Wohnungswechsel/Zählerablesungen sind mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unter www.aew.ch/kundenservice (Privatkunden) oder telefonisch unter 062 834 23 60 dem AEW zu melden.
Abmeldung ins Ausland
Für Abmeldungen ins Ausland ist ein Fragebogen auszufüllen. Diesen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne per E-Mail zu. Melden Sie sich bitte einen Monat vor dem Wegzug bei der Abteilung Steuern (056 648 29 50 oder via steuern@zufikon.ch).
Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und reichen Sie diesen anschliessend persönlich bei der Abteilung Steuern ein.
Sobald die Angaben durch die Abteilungen Steuern und Finanzen bestätigt wurden, bitten wir Sie, mit dem bestätigten Fragebogen persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vorzusprechen, um die definitive Abmeldung im Einwohnerregister vorzunehmen.
Bitte beachten Sie: Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens vier Wochen vor der tatsächlichen Ausreise möglich. Vor diesem Zeitpunkt kann keine Bestätigung ausgestellt werden.
eUmzug
Die Abmeldung von Zufikon ist kostenlos.
Einen Umzug können Sie persönlich am Schalter oder elektronisch über eUmzug melden.
Umzüge innerhalb eines Gebäudes müssen ebenfalls gemeldet werden.
Wohnungswechsel/Zählerablesungen sind mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unter www.aew.ch/kundenservice (Privatkunden) oder telefonisch unter 062 834 23 60 dem AEW zu melden.
Bei persönlicher Vorsprache am Schalter mitzubringen:
Schweizer:
• Identitätskarte oder Reisepass
• Mietvertrag
• Bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung des Vermieters
Ausländische Staatsangehörige:
• Ausländerausweis
• Mietvertrag
• Bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung des Vermieters
Die Meldung des Umzugs ist kostenlos.
eUmzug
Zufikon Online-Schalter
Zufikon Online-Schalter
Die Hauptwohnsitzbescheinigung kostet Fr. 20.00 und kann telefonisch, per E-Mail oder elektronisch über unseren Online-Schalter bestellt werden.
Zufikon Online-Schalter
Sie können diesen per Telefon, E-Mail, Onlineschalter oder direkt am Schalter bestellen. Bitte geben Sie folgende Informationen an:
- Genaue Aufenthaltsadresse
- Gültigkeitsdauer (voraussichtliche Dauer des Aufenthalts)
Zufikon Online-Schalter
Die Ausstellung erfolgt ausschliesslich bei persönlicher Vorsprache am Schalter. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.
Die Lebensbescheinigung kostet Fr. 20.00.
Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben über den Hauptwohnsitz und ob die Person den finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nachkommt.
Sie können das Dokument telefonisch, per E-Mail oder elektronisch über unseren Online-Schalter bestellen. Die Ausstellungsfrist beträgt zwei Wochen.
Zufikon Online-Schalter
Der Wahlfähigkeitsausweis ist kostenlos und kann telefonisch, per E-Mail oder elektronisch über unseren Online-Schalter bestellt werden.
Zufikon Online-Schalter
Ausländische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen erfüllen, können anschliessend einen Termin für die Erstberatung vereinbaren unter 056 648 29 31 oder kanzlei@zufikon.ch.
Das Erstgespräch dient dazu, dass sich die gesuchstellenden Personen auf das Einbürgerungsverfahren vorbereiten können. Ziel ist auch, aussichtslose Gesuche zu vermeiden. Die gesuchstellenden Personen werden über die gesetzlichen Voraussetzungen informiert.
Die Gesuchsunterlagen werden erst nach dem erfolgreichen Absolvieren des staatsbürgerlichen Tests ausgehändigt.
Anhand des Self-Checks können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Sie können während der Öffnungszeiten persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Minderjährige oder bevormundete Personen müssen von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden. Bei getrenntem Wohnsitz der Eltern und gemeinsamem Sorgerecht ist zusätzlich die Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils erforderlich.
Mitzubringen:
- Alte Identitätskarte
- Bei Verlust: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
- Gebühren (siehe unten)
Fotos:
Die Fotos können ab einem Alter von 4 Jahren direkt vor Ort gemacht werden. Die Dienstleistung ist kostenlos. Fotos von Kindern unter 4 Jahren müssen selbstständig mitgebracht werden. Digitale Fotos können vorgängig zur Kontrolle an kanzlei@zufikon.ch gesendet werden.
Gültigkeitsdauer:
Erwachsene: 10 Jahre, Kinder: 5 Jahre
Gebühren:
Erwachsene: Fr. 70.00, Kinder: Fr. 35.00
Pass
Der Reisepass ist beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau zu beantragen. Es muss vorgängig ein Termin vereinbart werden. Terminvereinbarung hier elektronisch oder telefonisch unter 062 835 19 28.
Kombiangebot
Wenn Sie ID und Pass benötigen, können Sie beides gleichzeitig beim Ausweiszentrum in Aarau beantragen und vom Kombiangebot profitieren. Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Bestattungsamt
Zufikon Online-Schalter
Finanzen
Wenn Ratenzahlungen für einen Zeitraum von mehr als vier Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist beantragt werden, ist das Stundungsgesuch auszufüllen.
Stundungsgesuch online
info@aew.ch, T +41 62 834 21 11
AEW Kundenlogin
Steuern
Bau und Technik / Entsorgung
Zufikon Online-Schalter
Grundbuchamt Wohlen - Kanton Aargau
Baugesuchsformular online
Das Baugesuch muss elektronisch per E-Mail und mindestens zweifach in Papierform bei der Bauverwaltung mit allen relevanten Unterlagen eingereicht werden.
Werke (Werkhof/Elektra/Forst)
Elektra
AEW Formulare
Forstbetrieb
Ortsbürgergemeinde
CONFIDA – Ihr Treuhandpartner
Schule
Das Anmeldeformular finden Sie hier: SL_Zuzug_neuer_Schueler.doc