Home → 
 

Aktuelles

  Unsere nächsten Anlässe:

  • Samstag, 29. März 2025, 09.30-12.00 Uhr, Instrumentenparcours, Schulhaus B - weitere Informationen gibt es hier.

Anmeldung Musikschule Zufikon 1. Semester Schuljahr 2025/26

Hier geht es zur Online-Anmeldung.


 Angebot Musita Eltern-Kind-Singen ab August 2025

Die Musikschule Zufikon bietet in Zusammenarbeit mit MUSITA ab August 2025 das Eltern-Kind-Singen für 1,5 - 4-jährige Kinder mit Begleitperson an. Weitere Informationen gibt es hier.


 

Informationen und Angebote der Musikschule Zufikon

Holzblasinstrumente:  Blockflöte, Sopranflöte, Altblockflöte, Querflöte
Zupfinstrumente:  Gitarre, E-Gitarre, Ukulele
Streichinstrumente:  Violine, Cello
Perkussionsinstrumente:  Schlagzeug
Tasteninstrumente:  Klavier, Keyboard, Akkordeon, Schwyzerörgeli
Vokalunterricht:  Sologesang
Musikalische Früherziehung  
ElKi-Singen  

Musikalische Früherziehung
In der musikalischen Früherziehung wird gemeinsam mit anderen Kindern gesungen, getanzt und musiziert. Auf spielerische Weise werden bei den Kindern elementare musikalische Fähigkeiten gefördert. Diverse Materialien und Lieder animieren die Kinder zudem zur Entwicklung von Kreativität und Fantasie.
Dieser Kurs richtet sich an Kinder im Kindergarten und findet in der Gruppe statt. (Gruppengrösse min. 7 bis max. 13 Kinder).
Der Kurs findet am Freitagnachmittag statt.

Eltern-Kind-Singen (ElKi-Singen)
Das Eltern-Kind-Singen bietet den Kindern von zwei bis vier Jahren zusammen mit einer erwachsenen Bezugsperson einen spielerischen Einstieg in die Musik. Durch das Erlernen von Liedern, Versen, Bewegungsspielen und einfachen Tänzen erlebt das Kind einen 
natürlichen und freudigen Zugang zu Klängen, Rhythmen und Liedern.

Einstiegsalter Instrumentalunterricht
Je nach Reife, Körpergrösse, Motorik und Instrumentenwahl variiert das Einstiegsalter zum Erlernen eines Instrumentes. Besuchen Sie unseren Instrumentenparcours oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Die Instrumentallehrpersonen beraten Sie gerne.

Unterrichtsmaterial / Instrumente
Die Miete oder Anschaffung von Instrumenten und Musiknoten ist Sache der Eltern. Wir empfehlen, vor der Miete oder dem Kauf eines Instrumentes eine zuständige Instrumentallehrperson um Rat zu fragen. Für alle Instrumente muss eine private Übungsmöglichkeit vorhanden sein, auch für Klavier.

Weitere Instrumente
Für Instrumente, die an unserer Musikschule nicht unterrichtet werden, verweisen wir auf die Musikschulen Bremgarten und Mutschellen, die von der Gemeinde Zufikon ebenfalls subventioniert werden. Erwachsene besuchen den Instrumentalunterricht auf privater Basis.

Zeitlicher Übeaufwand
Die Schülerinnen und Schüler erhalten von ihren Lehrpersonen wöchentliche Aufgaben für das Üben zu Hause und besuchen die Instrumental- und Gesangslektion vorbereitet.

An- und Abmeldungen

  • Die Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers hat bis zum 30. November bzw. zum 15. Mai mit dem (Online-)Anmeldeformular an die Musikschulleitung zu erfolgen und ist für das ganze Schuljahr verbindlich.
  • Abmeldungen für das kommende Schuljahr werden bis zum 15. Mai mit dem von den Eltern und Instrumentallehrpersonen unterschriebenen Abmeldeformular angenommen. Abmeldungen auf das zweite Semester sind in möglich, müssen jedoch mit einem schriftlich begründeten Gesuch bis spätestens zum 30. November an die Musikschulleitung eingereicht werden.
  • Erwachsene werden gebeten, mit der entsprechenden Instrumentallehrperson persönlich Kontakt aufzunehmen.
Anmeldeschluss
  • Anmeldeschluss für das 1. Semester ist der 15. Mai
  • Anmeldeschluss für das 2. Semester ist der 30. November
  • Abmeldungen sind bis am 15. Mai einzureichen

Instrumentalunterricht für Lehrlinge, Mittelschüler/Mittelschülerinnen und Erwachsene
Lehrlinge und Mittelschülerinnen/Mittelschüler können, wenn sie in Zufikon wohnen, ebenfalls zu den Ansätzen der Primarschule unterrichtet werden. Erwachsene müssen die Kosten selbst tragen.

Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien.

Schülerzuteilung
Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die entsprechende Instrumentallehrperson erfolgt durch die Musikschulleitung. 

Unterrichtsqualität
Unsere Instrumentallehrpersonen ermöglichen zeitgemässen Instrumental-/Gesangsunterricht mit viel Freiraum für die individuelle Unterrichtsgestaltung. Sie vermitteln das Instrumentalspiel und die damit verbundenen musischen Werte durch eine Anleitung, welche den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler angepasst wird. Stärken und Schwächen schätzen sie präzise ein und behalten den Überblick über Wesensart, entwicklungsbedingte Veränderungen und individuelles Lerntempo.

Absenzen von Schülerinnen und Schülern / Instrumentallehrpersonen

  • Ist eine Schülerin/ein Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert, so hat er die Instrumentallehrperson rechtzeitig darüber zu informieren. Im Übrigen gilt die Absenzenregelung gemäss Schulordnung. Mitteilungen über die Schulverwaltung sind nur im äussersten Notfall möglich.
  • Von der Schülerin/Vom Schüler versäumte Lektionen werden nicht nachgeholt oder vergütet. Bei langfristigen Absenzen durch Unfall oder Krankheit einer Schülerin/eines Schülers wird, gegen Abgabe eines Arztzeugnisses und des Rückerstattungsformulars, ab der 2. Lektion ein Teil des Schulgeldes erlassen.
  • Fallen Lektionen durch Verhinderung der Instrumentallehrperson aus, werden die betroffenen Schülerinnen/Schüler benachrichtigt. Die ausgefallenen Lektionen werden vor- oder nachgeholt, ausgenommen bei höherer Gewalt.
  • Im Krankheitsfall oder Unfall der Instrumentallehrperson wird, nach Einreichung des Rückerstattungsformulars, ab der 2. Lektion ein Teil des Schulgeldes rückvergütet. Bei längerer Abwesenheit der Instrumentallehrperson stellt die Musikschule eine Stellvertretung.

Tarife

Die Schulgelder sind in der Tarifordnung festgelegt

  • Von der 1.-5 Klasse werden in der Regel 45 % der Kosten durch die Gemeinde Zufikon suventioniert.
  • Von der 6.-9. Klasse sind die Tarife deshalb etwas günstiger, da wöchentlich 15 Minuten des Instrumentalssunterrichts durch den Kanton subventioniert wird. Die Gemeinde übernimmt 30 % der Kosten.

In besonderen Ausnahmefällen können Eltern einen schriftlichen Antrag an die Musikschulleitung stellen, um Unterstützung durch den Musikschulfonds zu beantragen. Dieser Antrag wird von der Gemeinde entsprechend vorgängig überprüft. 

Geschwisterrabatte
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule Zufikon, haben sie Anrecht auf Geschwisterrabatt (ohne musikalische Früherziehung):

  • Das erste Kind, bzw. dasjenige mit dem höchsten Elternbeitrag, bezahlt 100 %.
  • Das zweite Kind, bzw. dasjenige mit dem nächstniedrigeren Elternbeitrag bezahlt 80 %.
  • Jedes weitere Kind bezahlt 60 %.

Zweitinstrumente
Es besteht die Möglichkeit, zum Tarif der Primarschule ein zweites Instrument zu belegen.

Rechnungsstellung
Die schriftliche Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung des Schulgeldes, welches jeweils nach Semesterbeginn in Rechnung gestellt wird. Bei Austritten oder Ausschlüssen im Laufe des Semesters oder bei verspäteter Austrittserklärung erfolgt keine Rückerstattung (ausgenommen Wegzug).


Elternbeiträge pro Semester gültig ab 1.8.2023

Unterricht Unterrichtsdauer Elternbeitrag
Einzelunterricht
(1. – 5. Klasse und
Lernende/Mittelschüler/-innen)
25 Minuten CHF 553.— (100 %)
CHF 442.— (80 %)
CHF 332.— (60 %)
  40 Minuten CHF 880.— (100 %)
CHF 704.— (80 %)
CHF 528.— (60 %)
  50 Minuten CHF 1100.— (100 %)
CHF 880.— (80 %)
CHF 660.— (60 %)
Einzelunterricht
(6. – 9. Klasse)
25 Minuten CHF 278.— (100 %)
CHF 222.— (80 %)
CHF 167.— (60 %)
  40 Minuten CHF 695.— (100 %)
CHF 556.— (80 %)
CHF 417.— (60 %)
  50 Minuten CHF 973.— (100 %)
CHF 778.— (80 %)
CHF 584.— (60 %)
Blockflötenensemble*)   kostenlos
Gitarrenensemble*)   kostenlos
Streicherensemble*) 50 Minuten kostenlos
Querflötenensemble*) 40 Minuten kostenlos
Musikalische Früherziehung 45 Minuten CHF 180.—
ElKi-Singen 45 Minuten CHF 250.—

*) Der Besuch eines Ensembles erfolgt nur mit Vorkenntnissen und genügend Anmeldungen.

 
 

 

Schule Zufikon
Schulstrasse 8
Postfach
CH-5621 Zufikon

Öffnungszeiten Schulskretariat
Montag bis Freitag 08.00–11.45 Uhr

F 056 648 30 80 E-Mail

© 2015–2024 Gemeindeverwaltung Zufikon