Aktuelles
Unsere nächsten Konzerte
- Samstag, 23. November 2024, 13.30 & 20.15 Uhr, Musikeinlage am Jahreskonzert der Musikgesellschaft Zufikon, Mehrzweckhalle Zufikon
- Mittwoch, 18. Dezember 2024, 19.00 Uhr, Adventskonzert, Aula Schulhaus B
Wir freuen uns auf zahlreiche musikbegeisterte Zuhörerinnen und Zuhörer!
Anmeldeschluss Musikschule 2. Semester 24/25
Der Anmeldeschluss für das 2. Semester 24/25 ist der 30. November 2024. Das Anmeldeformular findest du hier.
Informationen und Angebote der Musikschule Zufikon
Holzblasinstrumente: | Blockflöte, Sopranflöte, Altblockflöte, Querflöte |
Zupfinstrumente: | Gitarre, E-Gitarre, Ukulele |
Streichinstrumente: | Violine, Cello |
Perkussionsinstrumente: | Schlagzeug |
Tasteninstrumente: | Klavier, Keyboard, Akkordeon, Schwyzerörgeli |
Vokalunterricht: | Sologesang |
Musikalische Früherziehung | |
Elki-Singen |
Musikalische Früherziehung
In der musikalischen Früherziehung wird gemeinsam mit anderen Kindern gesungen, getanzt und musiziert. Auf spielerische Weise werden bei den Kindern elementare musikalische Fähigkeiten gefördert. Diverese Materialien und Lieder animieren die Kinder zudem zur Entwicklung von Kreativität und Fantasie.
Dieser Kurs richtet sich an Vorschulkinder (Kindergarten) und findet in der Gruppe statt. (Gruppengrösse min. 7 bis max. 13 Kinder)
Der Kurs findet am Freitagnachmittag von 13:40 - 14:25 Uhr statt.
Eltern-Kind-Singen (Elki-Singen)
Das Eltern-Kind-Singen bietet den Kindern von zwei bis vier Jahren zusammen mit einer erwachsenen Bezugsperson einen spielerischen Einstieg in die Musik. Durch das Erlernen von Liedern, Versen, Bewegungsspielen und einfachen Tänzen erlebt das Kind einen natürlichen und freudigen Zugang zu Klängen, Rhythmen und Liedern.
Einstiegsalter Instrumentalunterricht
Je nach Reife, Körpergrösse, Motorik und Instrumentenwahl variiert das Einstiegsalter zum Erlernen eines Instrumentes. Besuchen Sie unseren Instrumentenparcours oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Die Instrumentallehrpersonen beraten Sie gerne.
Unterrichtsmaterial / Instrumente
Die Miete oder Anschaffung von Instrumenten und Musiknoten ist Sache der Eltern. Wir empfehlen, vor der Miete oder dem Kauf eines Instrumentes eine zuständige Instrumentallehrperson um Rat zu fragen. Für alle Instrumente muss eine private Übungsmöglichkeit vorhanden sein, auch für Klavier.
Weitere Instrumente
Für Instrumente, die an unserer Musikschule nicht unterrichtet werden, verweisen wir auf die Musikschulen Bremgarten und Mutschellen, die von der Gemeinde Zufikon ebenfalls subventioniert werden. Erwachsene besuchen den Instrumentalunterricht auf privater Basis.
Zeitlicher Übeaufwand
Die Schülerinnen und Schüler erhalten von ihren Lehrpersonen wöchentliche Aufgaben für das Üben zu Hause und besuchen die Instrumental- und Gesangslektion vorbereitet.
An- und Abmeldungen
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular an die Musikschulleitung. Die Anmeldung ist für das ganze Schuljahr verbindlich, Abmeldungen auf das 2. Semester sind in Ausnahmefällen möglich und müssen mit einem schriftlich begründeten Gesuch an die Musikschulleitung eingereicht werden.Erwachsene werden gebeten, mit der entsprechenden Instrumentallehrperson persönlich Kontakt aufzunehmen.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss für das 1. Semester ist der 15. Mai
Anmeldeschluss für das 2. Semester ist der 30. November
Abmeldungen sind bis am 15. Mai einzureichen
Instrumentalunterricht für Lehrlinge und Erwachsene
Lehrlinge und Kantischüler können, wenn sie in Zufikon wohnen, ebenfalls zu den Ansätzen der Primarschule unterrichtet werden. Erwachsene müssen die Kosten selbst tragen.
Unterrichtsbeginn
In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien findet eine Einteilungswoche statt. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche.
Schülerzuteilung
Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die entsprechende Instrumentallehrperson erfolgt durch die Musikschulleitung.
Unterrichtsqualität
Unsere Instrumentallehrpersonen ermöglichen zeitgemässen Instrumental-/Gesangsunterricht mit viel Freiraum für die individuelle Unterrichtsgestaltung. Sie vermitteln das Instrumentalspiel und die damit verbundenen musischen Werte durch eine Anleitung, welche den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler angepasst wird. Stärken und Schwächen schätzen sie präzise ein und behalten den Überblick über Wesensart, entwicklungsbedingte Veränderungen und individuelles Lerntempo.
Absenzen von Schülerinnen und Schüler / Instrumentallehrpersonen
- Kann eine Lektion nicht besucht werden, ist die Instrumentallehrperson rechtzeitig zu benachrichtigen. Mitteilungen über die Schulverwaltung sind nur im äussersten Notfall möglich.
- Von der Schülerin/Vom Schüler versäumte Lektionen werden nicht vergütet.
- Bei Abwesenheit der Schülerin/des Schülers wegen Krankheit oder Unfall von mehr als 4 aufeinanderfolgenden
Lektionen, kann mit Arztzeugnis ab der 5. Lektion ein Teil des Schulgeldes zurückerstattet werden. - Ist eine Instrumentallehrperson krank, so hat sie die Schülerin/den Schüler telefonisch zu benachrichtigen. Die ausgefallenen Lektionen werden nicht nachgeholt oder vergütet. (Reglement ist in Überarbeitung)
- Andere Ausfälle seitens der Instrumentallehrperson werden vor-oder nachgeholt oder durch eine Stellvertretung geregelt.
Tarife
Die Schulgelder sind in der Tarifordnung festgelegt.
Von der 1.-5 Klasse werden in der Regel 45 % der Kosten durch die Gemeinde Zufikon suventioniert.
Von der 6.-9. Klasse sind die Tarife deshalb etwas günstiger, da wöchentlich 15 Minuten des Instrumentalssunterrichts durch den Kanton subventioniert wird. Die Gemeinde übernimmt 30 % der Kosten.
In besonderen Ausnahmefällen können Eltern einen schriftlichen Antrag an die Musikschulleitung stellen, um Unterstützung durch den Musikschulfonds zu beantragen. Dieser Antrag wird von der Gemeinde entsprechend vorgängig überprüft.
Geschwisterrabatte
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule Zufikon, haben sie Anrecht auf Geschwisterrabatt:
(ohne musikalische Früherziehung)
- Das erste Kind, bzw. dasjenige mit dem höchsten Elternbeitrag, bezahlt 100 %.
- Das zweite Kind, bzw. dasjenige mit dem nächstniedrigeren Elternbeitrag bezahlt 80 %.
- Jedes weitere Kind bezahlt 60 %.
Zweitinstrumente
Zweitinstrumente werden in der Regel nicht subventioniert. (Vollkostentarif)
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Schuljahres durch die Finanzverwaltung Zufikon. Bei Austritten oder Ausschlüssen im Laufe eines Semesters oder bei verspäteter Austrittserklärung erfolgt keine Rückerstattung, ausgenommen bei Wegzug oder längerer Krankheit, bzw. Unfall.
Elternbeiträge pro Semester gültig ab 1.8.2023
Unterricht | Unterrichtsdauer | Elternbeitrag |
Einzelunterricht (1. – 5. Klasse und Lernende/Kanti-Sus) |
25 Minuten | CHF 553.— (100 %) CHF 442.— (80 %) CHF 332.— (60 %) |
40 Minuten | CHF 880.— (100 %) CHF 704.— (80 %) CHF 528.— (60 %) |
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50 Minuten | CHF 1100.— (100 %) CHF 880.— (80 %) CHF 660.— (60 %) |
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Einzelunterricht (6. – 9. Klasse) |
25 Minuten | CHF 278.— (100 %) CHF 222.— (80 %) CHF 167.— (60 %) |
40 Minuten | CHF 695.— (100 %) CHF 556.— (80 %) CHF 417.— (60 %) |
|
50 Minuten | CHF 973.— (100 %) CHF 778.— (80 %) CHF 584.— (60 %) |
|
Blockflötenensemble*) | kostenlos | |
Gitarrenensemble*) | kostenlos | |
Streicherensemble*) | 50 Minuten | kostenlos |
Querflötenensemble*) | 40 Minuten | kostenlos |
Musikalische Früherziehung | 45 Minuten | CHF 180.— |
Elki-Singen (ab SJ 24/25) | 45 Minuten | CHF 250.— |
*) Der Besuch eines Ensembles erfolgt nur mit Vorkenntnissen und genügend Anmeldungen.
Schule Zufikon
Schulstrasse 8
Postfach
CH-5621 Zufikon
Öffnungszeiten Schulskretariat
Montag bis Freitag 08.00–11.45 Uhr
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