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Aktuelles

  • Neu ab August 2024: ELKI-Singen mit Nicole Erni jeweils dienstagnachmittags, 15.30-16.15 Uhr! Wir freuen uns auf viele grosse und kleine Sänger*innen! Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Flyer.


  • Hier geht's zum Anmeldeformular für den Instrumentalunterricht im Schuljahr 24/25. Wir freuen uns über deine Anmeldung bis spätestens am 15. Mai 2024!

Informationen und Angebote der Musikschule Zufikon

Holzblasinstrumente:  Blockflöte, Sopranflöte, Altblockflöte, Querflöte
Zupfinstrumente:  Gitarre, E-Gitarre, Ukulele
Streichinstrumente:  Violine, Cello
Perkussionsinstrumente:  Schlagzeug
Tasteninstrumente:  Klavier, Keyboard, Akkordeon, Schwyzerörgeli
Vokalunterricht:  Sologesang
musikalische Früherziehung  
Elki-Singen Ab August 2024

Musikalische Früherziehung
In der musikalischen Früherziehung wird gemeinsam mit anderen Kindern gesungen, getanztund musiziert. Auf spielerische Weise werden bei den Kindern elementare musikalische Fähigkeiten gefördert. Diverese Materialien und Lieder animieren die Kinder zudem zur Entwicklung von Kreativität und Fantasie.
Dieser Kurs richtet sich an Vorschulkinder (Kindergarten) und findet in der Gruppe statt. (Gruppengrösse min. 7 bis max. 13 Kinder)
Der Kurs findet am Freitagnachmittag von 13:40 - 14:25 Uhr statt.

Einstiegsalter Instrumentalunterricht
Je nach Reife, Körpergrösse, Motorik und Instrumentenwahl variiert das Einstiegsalter zum Erlernen eines Instrumentes. Besuchen Sie unseren Instrumentenparcours oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Die Instrumentallehrpersonen beraten Sie gerne.

Unterrichtsmaterial / Instrumente
Die Miete oder Anschaffung von Instrumenten und Musiknoten ist Sache der Eltern. Wir empfehlen, vor der Miete oder dem Kauf eines Instrumentes eine zuständige Musiklehrperson um Rat zu fragen. Für alle Instrumente muss eine private Übungsmöglichkeit vorhanden sein, auch für Klavier.

Weitere Instrumente
Für Instrumente, die an unserer Musikschule nicht unterrichtet werden, verweisen wir auf die Musikschulen Bremgarten und Mutschellen, die von der Gemeinde Zufikon ebenfalls subventioniert werden. Erwachsene besuchen Musikunterricht auf privater Basis.

Zeitlicher Übeaufwand
Die Schülerinnen und Schüler erhalten von ihren Lehrpersonen wöchentliche Aufgaben für das Üben zu Hause und besuchen die Instrumental- und Gesangslektion vorbereitet.

An- und Abmeldungen
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular an die Musikschulleitung. Die Anmeldung ist für das ganze Schuljahr verbindlich, Abmeldungen auf das 2. Semester sind in Ausnahmefällen möglich und müssen mit einem schriftlich begründeten Gesuch an die Musikschulleitung eingereicht werden.Erwachsene werden gebeten, mit der entsprechenden Musiklehrkraft persönlich Kontakt aufzunehmen.

Anmeldeschluss
Anmeldeschluss für das 1. Semester ist der 15. Mai
Anmeldeschluss für das 2. Semester ist der 30. November
Abmeldungen sind bis am 15. Mai einzureichen

Musikunterricht für Lehrlinge und Erwachsene
Lehrlinge und Kantischüler können, wenn sie in Zufikon wohnen, ebenfalls zu den Ansätzen der Primarschule unterrichtet werden. Erwachsene müssen die Kosten selbst tragen.

Unterrichtsbeginn
In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien findet eine Einteilungswoche statt. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche.

Schülerzuteilung
Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die entsprechende Musiklehrperson erfolgt durch die Musikschulleitung. 

Unterrichtsqualität
Unsere Musiklehrpersonen ermöglichen zeitgemässen Instrumental-/Gesangsunterricht mit viel Freiraum für die individuelle Unterrichtsgestaltung. Sie vermitteln das Instrumentalspiel und die damit verbundenen musischen Werte durch eine Anleitung, welche den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler angepasst wird. Stärken und Schwächen schätzen sie präzise ein und behalten den Überblick über Wesensart, entwicklungsbedingte Veränderungen und individuelles Lerntempo.

Absenzen von SchülerIn / Musiklehrpersonen

  • Kann eine Lektion nicht besucht werden, ist die Musiklehrperson rechtzeitig zu benachrichtigen. Mitteilungen über die Schulverwaltung sind nur im äussersten Notfall möglich.
  • Vom Schüler versäumte Lektionen werden nicht vergütet.
  • Bei Abwesenheit des Schülers wegen Krankheit oder Unfall von mehr als 4 aufeinanderfolgenden
    Lektionen, kann mit Arztzeugnis ab der 5. Lektion ein Teil des Schulgeldes zurückerstattet werden.
  • Ist eine Musiklehrperson krank, so hat sie den SchülerIn telefonisch zu benachrichtigen. Die ausgefallenen Lektionen werden nicht nachgeholt oder vergütet. (Reglement ist in Überarbeitung)
  • Andere Ausfälle seitens der Musiklehrperson werden vor-oder nachgeholt oder durch eine Stellvertretung geregelt.

Tarife

Die Schulgelder sind in der Tarifordnung festgelegt.

Von der 1.-5 Klasse werden in der Regel 45 % der Kosten durch die Gemeinde Zufikon suventioniert.
Von der 6.-9. Klasse sind die Tarife deshalb etwas günstiger, da wöchentlich 15 Minuten des Instrumentalssunterrichts durch den Kanton subventioniert wird. Die Gemeinde übernimmt 30 % der Kosten.

In besonderen Ausnahmefällen können Eltern einen schriftlichen Antrag an die Musikschulleitung stellen, um Unterstützung durch den Musikschulfonds zu beantragen. Dieser Antrag wird von der Gemeinde entsprechend vorgängig überprüft. 

Geschwisterrabatte
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule Zufikon, haben sie Anrecht auf Geschwisterrabatt:
(ohne musikalische Früherziehung)

  • Das erste Kind, bzw. dasjenige mit dem höchsten Elternbeitrag, bezahlt 100 %.
  • Das zweite Kind, bzw. dasjenige mit dem nächstniedrigeren Elternbeitrag bezahlt 80 %.
  • Jedes weitere Kind bezahlt 60 %.

Zweitinstrumente
Zweitinstrumente werden in der Regel nicht subventioniert. (Vollkostentarif)

Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Schuljahres durch die Finanzverwaltung Zufikon. Bei Austritten oder Ausschlüssen im Laufe eines Semesters oder bei verspäteter Austrittserklärung erfolgt keine Rückerstattung, ausgenommen bei Wegzug oder längerer Krankheit, bzw. Unfall.


Elternbeiträge pro Semester gültig ab 1.8.2023

Unterricht Unterrichtsdauer Elternbeitrag
Einzelunterricht
(1. – 5. Klasse und
Lernende/Kanti-Sus)
25 Minuten CHF 553.— (100 %)
CHF 442.— (80 %)
CHF 332.— (60 %)
  40 Minuten CHF 880.— (100 %)
CHF 704.— (80 %)
CHF 528.— (60 %)
  50 Minuten CHF 1100.— (100 %)
CHF 880.— (80 %)
CHF 660.— (60 %)
Einzelunterricht
(6. – 9. Klasse)
25 Minuten CHF 278.— (100 %)
CHF 222.— (80 %)
CHF 167.— (60 %)
  40 Minuten CHF 695.— (100 %)
CHF 556.— (80 %)
CHF 417.— (60 %)
  50 Minuten CHF 973.— (100 %)
CHF 778.— (80 %)
CHF 584.— (60 %)
Blockflötenensemble?*) 45 Minuten kostenlos
Gitarrenensemble*) 45 Minuten kostenlos
Violinenensemble*) 45 Minuten kostenlos
musikalische Früherziehung 45 Minuten CHF 180.—
Elki-Singen (ab SJ 24/25) 45 Minuten CHF 250.—

*) Der Besuch eines Ensembles erfolgt nur mit Vorkenntnissen und genügend Anmeldungen.

 

 

Schule Zufikon
Schulstrasse 8
Postfach
CH-5621 Zufikon

Öffnungszeiten Schulskretariat
Montag bis Freitag 08.00–11.45 Uhr

F 056 648 30 80 E-Mail

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