Musikschule Zufikon
Kontaktadresse: Schulstrasse 8, Postfach, 5621 Zufikon
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr
An der Musikschule Zufikon bieten wir Kindern und Jugendlichen ein vielfältiges und fundiertes Angebot an musikalischer Grundausbildung, das die Freude am Musizieren weckt und fördert.
Unser Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen, die ein Instrument erlernen oder ihre Stimme entdecken möchten. Für Vorschulkinder stehen zudem abwechslungsreiche Gruppenkurse wie das Eltern-Kind-Singen oder die musikalische Früherziehung zur Auswahl.
Entdecken Sie gemeinsam mit Ihren Kindern die Welt der Musik – wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten!
Aktuelles aus der Musikschule
Musita Eltern-Kind-Singen
Die Musikschule Zufikon bietet in Zusammenarbeit mit MUSITA das Eltern-Kind-Singen für 1,5- bis 4-jährige Kinder mit Begleitperson an.
Weitere InformationenInformationen und Angebote
| Holzblasinstrumente: | Blockflöte, Sopranflöte, Altblockflöte, Querflöte |
| Zupfinstrumente: | Gitarre, E-Gitarre, Ukulele |
| Streichinstrumente: | Violine, Cello |
| Perkussionsinstrumente: | Schlagzeug |
| Tasteninstrumente: | Klavier, Keyboard, Akkordeon, Schwyzerörgeli |
| Vokalunterricht: | Sologesang |
| Musikalische Früherziehung | |
| ElKi-Singen |
Dieser Kurs richtet sich an Kinder im Kindergarten und findet in der Gruppe statt. (Gruppengrösse min. 7 bis max. 13 Kinder).
Der Kurs findet am Freitagnachmittag statt.
- Die Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers hat bis zum 30. November bzw. zum 15. Mai mit dem (Online-)Anmeldeformular an die Musikschulleitung zu erfolgen und ist für das ganze Schuljahr verbindlich.
- Abmeldungen für das kommende Schuljahr werden bis zum 15. Mai mit dem von den Eltern und Instrumentallehrpersonen unterschriebenen Abmeldeformular angenommen. Abmeldungen auf das zweite Semester sind in möglich, müssen jedoch mit einem schriftlich begründeten Gesuch bis spätestens zum 30. November an die Musikschulleitung eingereicht werden.
- Erwachsene werden gebeten, mit der entsprechenden Instrumentallehrperson persönlich Kontakt aufzunehmen.
- Anmeldeschluss für das 1. Semester ist der 15. Mai
- Anmeldeschluss für das 2. Semester ist der 30. November
- Abmeldungen sind bis am 15. Mai einzureichen
- Ist eine Schülerin/ein Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert, so hat er die Instrumentallehrperson rechtzeitig darüber zu informieren. Im Übrigen gilt die Absenzenregelung gemäss Schulordnung. Mitteilungen über die Schulverwaltung sind nur im äussersten Notfall möglich.
- Von der Schülerin/Vom Schüler versäumte Lektionen werden nicht nachgeholt oder vergütet. Bei langfristigen Absenzen durch Unfall oder Krankheit einer Schülerin/eines Schülers wird, gegen Abgabe eines Arztzeugnisses und des Rückerstattungsformulars, ab der 2. Lektion ein Teil des Schulgeldes erlassen.
- Fallen Lektionen durch Verhinderung der Instrumentallehrperson aus, werden die betroffenen Schülerinnen/Schüler benachrichtigt. Die ausgefallenen Lektionen werden vor- oder nachgeholt, ausgenommen bei höherer Gewalt.
- Im Krankheitsfall oder Unfall der Instrumentallehrperson wird, nach Einreichung des Rückerstattungsformulars, ab der 2. Lektion ein Teil des Schulgeldes rückvergütet. Bei längerer Abwesenheit der Instrumentallehrperson stellt die Musikschule eine Stellvertretung.
| Instrument | Instrumentallehrperson |
| Akkordeon | Schwyzerörgeli | Sberze Laura |
| Blockflöte | Eiermann Rahel |
| Gitarre | E-Gitarre | Aeschlimann Pascal |
| Gitarre | Bellè Damian |
| Keyboard | Sberze Laura |
| Klavier | Vinogradova Elena |
| Klavier | Yauheni Spiridonov |
| Querflöte | Castro Inês |
| Schlagzeug | Krummenerl Michael |
| Sologesang | Kobelt Schoschana |
| Violine | Bitterlin Susanne |
| Cello | Katharina Schwarze |
| musikalische Früherziehung | Eiermann Rahel |
| MUSITA ElKi-Singen | Erni Nicole |
Tarife
- Von der 1.-5 Klasse werden in der Regel 45 % der Kosten durch die Gemeinde Zufikon suventioniert.
- Von der 6.-9. Klasse sind die Tarife deshalb etwas günstiger, da wöchentlich 15 Minuten des Instrumentalssunterrichts durch den Kanton subventioniert wird. Die Gemeinde übernimmt 30 % der Kosten.
- In besonderen Ausnahmefällen können Eltern einen schriftlichen Antrag an die Musikschulleitung stellen, um Unterstützung durch den Musikschulfonds zu beantragen. Dieser Antrag wird von der Gemeinde entsprechend vorgängig überprüft.
- Das erste Kind, bzw. dasjenige mit dem höchsten Elternbeitrag, bezahlt 100 %.
- Das zweite Kind, bzw. dasjenige mit dem nächstniedrigeren Elternbeitrag bezahlt 80 %.
- Jedes weitere Kind bezahlt 60 %.
| Unterricht | Unterrichtsdauer | Elternbeitrag |
| Einzelunterricht (1. – 5. Klasse und Lernende/Mittelschüler/-innen) |
25 Minuten | CHF 553.— (100 %) CHF 442.— (80 %) CHF 332.— (60 %) |
| 40 Minuten | CHF 880.— (100 %) CHF 704.— (80 %) CHF 528.— (60 %) |
|
| 50 Minuten | CHF 1100.— (100 %) CHF 880.— (80 %) CHF 660.— (60 %) |
|
| Einzelunterricht (6. – 9. Klasse) |
25 Minuten | CHF 278.— (100 %) CHF 222.— (80 %) CHF 167.— (60 %) |
| 40 Minuten | CHF 695.— (100 %) CHF 556.— (80 %) CHF 417.— (60 %) |
|
| 50 Minuten | CHF 973.— (100 %) CHF 778.— (80 %) CHF 584.— (60 %) |
|
| Blockflötenensemble*) | kostenlos | |
| Gitarrenensemble*) | kostenlos | |
| Streicherensemble*) | 50 Minuten | kostenlos |
| Querflötenensemble*) | 40 Minuten | kostenlos |
| Musikalische Früherziehung | 45 Minuten | CHF 180.— |
| ElKi-Singen | 45 Minuten | CHF 250.— |
*) Der Besuch eines Ensembles erfolgt nur mit Vorkenntnissen und genügend Anmeldungen.
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