Alles Wissenswerte zu unserem Musikunterricht
Musik ist eine Sprache, die verbindet und die persönliche Entwicklung bereichert. An der Musikschule Zufikon begleiten wir Kinder und Jugendliche auf ihrer musikalischen Entdeckungsreise. Vom ersten zaghaften Ton bis hin zum virtuosen Spiel. Der Weg zum Erfolg am Instrument ist dabei so individuell wie unsere Schülerinnen und Schüler selbst.
Damit der Start gelingt, haben wir Ihnen hier alle wichtigen Informationen zusammengestellt: Erfahren Sie mehr über das ideale Einstiegsalter, den wertvollen Beitrag des regelmässigen Übens sowie Details zur Instrumentenwahl und der Schülerzuteilung. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Freude an der Musik zu wecken.
Unterrichtsangebot
| Holzblasinstrumente: | Blockflöte, Sopranflöte, Altblockflöte, Querflöte |
| Zupfinstrumente: | Gitarre, E-Gitarre, Ukulele |
| Streichinstrumente: | Violine, Cello |
| Perkussionsinstrumente: | Schlagzeug |
| Tasteninstrumente: | Klavier, Keyboard, Akkordeon, Schwyzerörgeli |
| Vokalunterricht: | Sologesang |
| Musikalische Früherziehung | |
| ElKi-Singen |
Dieser Kurs richtet sich an Kinder im Kindergarten und findet in der Gruppe statt. (Gruppengrösse min. 7 bis max. 13 Kinder).
Der Kurs findet am Freitagnachmittag statt.
- Die Anmeldung einer Schülerin/eines Schülers hat bis zum 30. November bzw. zum 15. Mai mit dem (Online-)Anmeldeformular an die Musikschulleitung zu erfolgen und ist für das ganze Schuljahr verbindlich.
- Abmeldungen für das kommende Schuljahr werden bis zum 15. Mai mit dem von den Eltern und Instrumentallehrpersonen unterschriebenen Abmeldeformular angenommen. Abmeldungen auf das zweite Semester sind in möglich, müssen jedoch mit einem schriftlich begründeten Gesuch bis spätestens zum 30. November an die Musikschulleitung eingereicht werden.
- Erwachsene werden gebeten, mit der entsprechenden Instrumentallehrperson persönlich Kontakt aufzunehmen.
- Anmeldeschluss für das 1. Semester ist der 15. Mai
- Anmeldeschluss für das 2. Semester ist der 30. November
- Abmeldungen sind bis am 15. Mai einzureichen
- Ist eine Schülerin/ein Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert, so hat er die Instrumentallehrperson rechtzeitig darüber zu informieren. Im Übrigen gilt die Absenzenregelung gemäss Schulordnung. Mitteilungen über die Schulverwaltung sind nur im äussersten Notfall möglich.
- Von der Schülerin/Vom Schüler versäumte Lektionen werden nicht nachgeholt oder vergütet. Bei langfristigen Absenzen durch Unfall oder Krankheit einer Schülerin/eines Schülers wird, gegen Abgabe eines Arztzeugnisses und des Rückerstattungsformulars, ab der 2. Lektion ein Teil des Schulgeldes erlassen.
- Fallen Lektionen durch Verhinderung der Instrumentallehrperson aus, werden die betroffenen Schülerinnen/Schüler benachrichtigt. Die ausgefallenen Lektionen werden vor- oder nachgeholt, ausgenommen bei höherer Gewalt.
- Im Krankheitsfall oder Unfall der Instrumentallehrperson wird, nach Einreichung des Rückerstattungsformulars, ab der 2. Lektion ein Teil des Schulgeldes rückvergütet. Bei längerer Abwesenheit der Instrumentallehrperson stellt die Musikschule eine Stellvertretung.
Schule Zufikon
Schulstrasse 8
Postfach
CH-5621 Zufikon
Öffnungszeiten Schulsekretariat
Montag bis Freitag 08.00–11.45 Uhr
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