Bau und Technik

Dokumente, Richtlinien, Reglemente und Vorschriften rund um das Ressort Bau und Technik.

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Verfahrensdauer: Bis zur Baubewilligung sind viele Prozessschritte notwendig. Voraussetzungen für eine Baubewilligung ist in jedem Fall ein vollständiges Baugesuch mit allen notwendigen Dokumenten in Papier sowie in elektronischer Form. Die Dauer eines Baubewilligungsverfahrens ist vom Umfang des Baugesuches und des Verfahrens abhängig. 

Baugesuche im vereinfachten Verfahren werden innert zwei Monaten bearbeitet.

Baugesuche im ordentlichen Verfahren werden innert drei Monaten bearbeitet.

Umfangreichere Baugesuche, die unter anderem einer kantonalen Zustimmung bedürfen, werden innert sechs Monaten bearbeitet. 

Es handelt sich bei den Zeitangaben um unverbindliche Richtzeiten und diese gelten nicht bei Baugesuchen mit Einwendungen. Bei Bedarf tagt die Baukommission und behandelt dabei Baugesuche in der Dorfzone, grössere Bauvorhaben und Gesuche, welche spezieller Aufmerksamkeit bedürfen. Umfangreiche Baugesuche oder Baugesuche mit Ausnahmebewilligungen, Einwendungen oder mit Beteiligung kantonaler Stellen werden an den Gemeinderatssitzungen behandelt. Die Sitzung des Gemeinderats findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Besten Dank für Ihr Verständnis.

 

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