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Einbürgerungs­gesuche

Gemäss neuem Einbürgerungsrecht, welches am 01.01.2014 in Kraft trat, müssen Einbürgerungsgesuche für die Bevölkerung publiziert werden. Ziel des Publikationsverfahrens ist, dass sachdienliche Informationen frühzeitig und nicht erst während der Gemeindeversammlung bekannt werden.

Gemäss §§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG veröffentlicht der Gemeinderat nach Vorprüfung das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan (Bremgarter Bezirks-Anzeiger) der Gemeinde. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Die Hinweise sollen dazu beitragen, dass die erforderlichen Erhebungen zur Abklärung der Integration umfassender getroffen werden können. Der Gemeinderat wird allfällige Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Bei den Eingaben handelt es sich lediglich um Hinweise und nicht um Einsprachen.

 

 

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