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2024-05-06 09:19:33

Leerwohnungszählung

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, die folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis spätestens am 1. Juni 2024 den Einwohnerdiensten Zufikon zu melden (hana.iseni@zufikon.ch). Danke für Ihre Mithilfe.

 

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