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2024-01-15 08:33:42

Kündigung der Leistungsvereinbarung mit der Spitex Mutschellen-Reusstal

Seit dem 1. Januar 2022 besteht zwischen der Spitex Mutschellen-Reusstal und der Gemeinde Zufikon eine Leistungsvereinbarung zum Bezug von Spitex-Dienstleistungen. Auf dieses Datum haben sich vier bis dahin eigenständige Spitex-Organisationen zu einer neuen Organisation zusammengeschlossen. Allerdings ist die Fusion in den ersten beiden Betriebsjahren noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Geplante Projekte wie die Überprüfung der Rechtsform sind weiter pendent und die Suche nach einem zentralen Standort wurde aufgrund der übermässigen Kosten durch ein Veto der Gemeinden sistiert.

Als zahlende Gemeinde besteht leider kaum Einfluss auf strategische oder operative Entscheide. Im neuen Vereinsvorstand haben Gemeindevertretungen keinen Einsitz. Die jährlichen Budgets werden vom Vorstand erstellt und gegenüber den Gemeinden kommuniziert. Korrekturen an den Voranschlägen, welche direkten Einfluss auf die von den Gemeinden zu tragenden Restkosten haben, sind nur schwer möglich. Zudem zeigt ein Vergleich mit anderen Spitex-Organisationen, dass diese identische Leistungen zu markant tieferen Restkosten erbringen können.

Der Gemeinderat Zufikon ist bestrebt, den Einwohnerinnen und Einwohnern, welche Leistungen der Spitex beziehen, ein hochwertiges Angebot zu einem angemessenen Preis zu ermöglichen. Es soll einerseits den Bedürfnissen der Kundschaft, andererseits der Finanzierung durch die Steuerzahler Rechnung getragen werden.

Es ist unbestritten, dass das Pflegepersonal für die Klientinnen und Klientinnen tagtäglich sein Bestes gibt und seine Dienste zum Wohl der Einwohnerschaft mit grossem Einsatz erbringt. Allerdings stimmen für den Gemeinderat die Strukturen auf der strategischen Ebene nicht. Insbesondere fehlt ein Instrument, um direkten Einfluss auf Entscheide von finanzieller Tragweite zulasten der Gemeinden zu nehmen.

Weil der Gemeinderat sowohl dem Wohl und den Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten aus Zufikon wie auch gegenüber dem Steuerzahler verpflichtet ist, hat er die bestehende Leistungsvereinbarung unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist per 31. Dezember 2024 gekündigt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Einwohnergemeindeversammlung. In Kürze erfolgen erste Sondierungsgespräche mit einem neuen Partner, um die spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause weiterhin sicherzustellen.

Der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024 wird ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung sowie auf Genehmigung einer neuen Leistungsvereinbarung mit einer anderen Partnerorganisation zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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