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Publiziert am 11. Mai 2026

Leerwohnungszählung per 1. Juni 2026

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen sowie Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbewohnt, jedoch bewohnbar sind und entweder zur Miete für mindestens drei Monate oder zum Kauf angeboten werden. Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis spätestens am Dienstag, 26. Mai 2026, den Einwohnerdiensten von Zufikon zu melden: hana.iseni@zufikon.ch.

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