2024-11-12 08:06:55
Publikation Verkehrsbeschränkungen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinde 5621 Zufikon
- Einbieger Algierstrasse in die Haldenstrasse: Aufhebung Rechtsvortritt aus der Algierstrasse und neu "kein Vortritt mit Wartelinie".
- Einbieger alte Sädelstrasse in die Schulstrasse: der bestehende Rechtsvortritt bleibt bestehen; dieser ist auf der Fahrbahn zu markieren.
- Einbieger Lindenpark in die Unterdorfstrasse: Aufhebung Rechtsvortritt und neu "kein Vortritt mit Wartelinie".
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind schriftlich innert 30 Tagen seit Publikation vom
15. November 2024 bis 16. Dezember 2024 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Kosten für Signalisation und Markierung sind im Budget berücksichtigt. Die Verkehrsanordnung gilt mit dem Vollzug der Signalisation und Markierung.
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