Asylunterkunft Aettigüpfstrasse
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, hat der Einwohnergemeinde Zufikon mit Entscheid vom 5. April 2023 die auf zwei Jahre befristete Baubewilligung für den Neubau Asylunterkunft, Parzelle Nr. 608, Aettigüpfstrasse, erteilt. Die Erteilung dieser Bewilligung erfolgte damals gestützt auf die Verordnung über die Bewältigung sozialer Notstände betreffend schutzsuchender Personen durch den Kanton. Am 15. April 2025 reichte die Einwohnergemeinde Zufikon als Bauherrschaft ein Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung um ein weiteres Jahr ein. Der Gemeinderat hat der Verlängerung für die kommunale Asylunterkunft an der Aettigüpfstrasse bis am 5. April 2026 zugestimmt.
Öffnungszeiten
MO 08.00–11.30 und 14.00–18.00 Uhr
DI bis DO 08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
FR 08.00–14.00 Uhr durchgehend
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