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2025-03-17 08:22:51

Revidiertes Benützungsreglement Zufikerhuus

Im Reglement des Zufikerhuuses finden sich Bestimmungen und Vorschriften, die für die Nutzer der Räumlichkeiten unabdingbar sind. Das alte Reglement vom 1. Mai 2018 wurde überarbeitet. Der Gemeinderat stimmte dem revidierten Benützungsreglement, das per 1. Mai 2025 gilt, zu. Es wurden unter anderem Bestimmungen zu den Stornierungen inklusive Stornierungsgebühren aufgenommen, die Personenanzahl für die Maximalbelegung wurde um je 10 Personen (EG und OG, Bankett- und Theaterbestuhlung) erhöht, die Tarife und die Tarifkategorien wurden angepasst und das Obergeschoss wird neu auch an Auswärtige vermietet. Zudem ist es neu auch möglich (analog Forsthaus), die Reinigungsarbeiten auf Wunsch und auf Kosten des Nutzers durch den Verwalter nach vorgängiger Anmeldung ausführen zu lassen. Das neue Reglement kann unter www.zufikon.ch/zufikerhuus heruntergeladen werden.

 

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