Publiziert am 23. September 2026
Elektra Zufikon senkt Einspeisevergütung für Solarstrom ab 1. Januar 2027
Ab 1. Januar 2027 gelten neue Tarife für die Einspeisevergütung für Solarstrom. Diese werden von aktuell 25.67 Rp./kWh (inkl. 4.00 Rp. für den Herkunftsnachweis) auf neu 11.50 Rp./kWh (inkl. 1.00 Rp. für den Herkunftsnachweis) gesenkt. Der Gemeinderat folgt damit der Empfehlung der AEW Energie AG und trägt den Vorgaben des Referenzmarktpreises Rechnung. Die reinen Energiepreise bleiben, wie bereits im November 2022 zugesichert, unverändert.
Situation der Elektra Zufikon
Die Einwohnergemeindeversammlung vom November 2022 hat die Energietarife für einen Zeitraum von fünf Jahren (2023 bis 2027) fest definiert, da die Elektra Zufikon die Energie für das Jahr 2023 zu einem enorm hohen Preis einkaufen musste. Aufgrund der unsicheren Entwicklung und der Möglichkeit weiter steigender Preise entschied man sich dazu, auch die Energie für die Jahre 2024 bis 2027 einzukaufen. Dadurch waren die Preise für die gesamte 5-Jahres-Periode bekannt und ein geglätteter Energiepreis konnte berechnet werden. Ziel war, die durch den Einkauf entstandenen Schulden bis Ende 2027 abzutragen. Die Beweggründe und das Vorgehen wurden den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung im November 2022 ausführlich erläutert.
Die Gemeinde Zufikon verfügt über einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Solaranlagen, weil diese Neuinstallationen in den vergangenen Jahren mit Fr. 600'000 aus Steuermitteln unterstützt wurden. Sie tragen damit einen wesentlichen Teil zur reduzierten Abhängigkeit von Energielieferanten und zur Energiewende bei. Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen profitierten einerseits von finanziellen Anreizen der Gemeinde, von Förderprogrammen des Bundes und der hohen Einspeisevergütung (2022 in dieser Höhe auf gesetzlicher Basis definiert), andererseits vom Sparpotenzial durch den Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms. Diese mehrfache Begünstigung von Betreiberinnen und Betreibern von Solaranlagen ist angesichts der nach wie vor defizitären Elektra Zufikon nicht mehr mit dem Grundsatz von fairen Preisen zu vereinbaren. Die Gesetzesrevision des Bundes ermöglicht seit 1. Januar 2026 eine marktgerechte Einspeisevergütung (siehe rechtliche Rahmenbedingungen).
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Einspeisevergütung ab 1. Januar 2027 von aktuell 25.67 Rp./kWh (inkl. 4.00 Rp. für den Herkunftsnachweis) auf neu 11.50 Rp./kWh (inkl. 1.00 Rp. für den Herkunftsnachweis) zu senken. Die Anpassung dient dem Abbau des Defizits. Ein Verzicht auf die Senkung der Einspeisevergütung würde die Rechnung der Spezial-finanzierung mit mehr als Fr. 400'000 belasten. Das ursprüngliche Ziel, die Schulden bis Ende 2027 vollständig abzutragen, wird nicht erreicht. Die Elektra Zufikon arbeitet jedoch weiterhin auf einen ausgeglichenen Haushalt hin. Andere regionale Energieversorger vergüten Solarstrom teilweise deutlich tiefer, bei rund 8 Rp./kWh. Die Elektra Zufikon bewegt sich mit 11.50 Rp./kWh auch nach der Senkung im oberen Bereich. Auf das Modell der dynamischen Abnahmevergütungen, wie sie andere Anbieter bereits einsetzen, wird vorerst verzichtet, um eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Schweizer Bundesrat hat per 1. Januar 2026 eine grundlegende Reform der Abnahme- und Einspeisevergütung für Solarstrom beschlossen. Mit den Anpassungen an verschiedenen Energieverordnungen reagiert die Regierung auf das neue Stromgesetz. Die Änderungen werden gestaffelt eingeführt und stellen das bisherige Vergütungssystem komplett auf marktorientierte Mechanismen um. Die Vergütung wird nicht mehr willkürlich von den lokalen Energieversorgern festgelegt, sondern richtet sich nach einem vom Bundesamt für Energie (BFE) vierteljährlich berechneten Referenzmarktpreis. Um die Betreiberinnen und Betreiber vor einem totalen Preiszerfall zu schützen, greift eine schweizweite Untergrenze, falls die Marktpreise sehr stark einbrechen. Für Anlagen bis 30 kWp gilt aktuell eine minimale Einspeisevergütung von 6.0 Rp./kWh, für grössere Anlagen sinkt dieser Mindestwert leistungsabhängig.
Fazit
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen über die deutliche Senkung der Einspeisevergütung nicht erfreut sind. Sie profitierten jedoch in der Vergangenheit von Unterstützungsbeiträgen der Gemeinde und anderen Förderprogrammen sowie von einer überdurchschnittlich hohen Einspeisevergütung (2023 bis 2026). Durch den Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms sowie durch Speichermöglichkeiten können sie weiterhin von einem reduzierten Energiezukauf und damit von tieferen Gesamtkosten profitieren.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Anpassung unter Abwägung aller Vor- und Nachteile im Interesse aller Einwohnerinnen und Einwohner zu handeln und die Elektra in nützlicher Frist wieder schuldenfrei betreiben zu können.
Optimierungsmöglichkeiten für die Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen
Durch die Flexibilisierung der Tarife setzt der Bund gezielte wirtschaftliche Anreize. Die Rentabilität von Solaranlagen hängt künftig massgeblich vom eigenen Verhalten ab:
Eigenverbrauch maximieren
Es lohnt sich finanziell kaum noch, mittags den gesamten Strom ins Netz einzuspeisen. Strom sollte dann verbraucht werden, wenn er produziert wird (z. B. durch das Laden von Elektrofahrzeugen oder den Betrieb von Wärmepumpen und energieintensiven Haushaltsgeräten).
Batteriespeicher und EMS nutzen
Der Einsatz von Heim-Energiemanagementsystemen (EMS) und physischen Batteriespeichern wird essenziell. Sie erlauben es, den Strom bei negativen Preisen zwischenzuspeichern und erst dann einzuspeisen, wenn die Preise an der Börse wieder steigen.
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