Publiziert am 05. Oktober 2026
Biometrische Identitätskarte für Schweizer Staatsangehörige
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet, welche die erforderliche Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte schafft. Die revidierte Verordnung wird am 1. November 2026 in Kraft treten. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue Identitätskarte beantragen. Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Für Personen, die die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, bleiben für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
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