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Publiziert am 01. September 2026

Waldbrandgefahrenstufe 4

Per Donnerstag, 27. August 12.00 Uhr wird die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft. Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau.

Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot:
  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
Bitte beachten Sie das Merkblatt Stufe 4.

 



 

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