Menü

Publiziert am 27. Juli 2026

Absolutes Feuer­verbot und Feuerwerks­verbot im Kanton Aargau

Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr»

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und So­ziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verbo­ten.

Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben nach einer erneuten Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 «gross» auf die Stufe 5 «sehr gross» zu erhöhen. Denn ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. In den kommenden Tagen ist mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Aus diesem Grund erlässt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), gestützt auf das Brandschutzgesetz, per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Ausbleibende Niederschläge und anhaltende Trockenheit

Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Verwendung von Gas- und Elektrogrills mit Vorsicht erlaubt

Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Bitte beachten Sie das beiliegende Merkblatt

 

Alle News

Gemeindeverwaltung
Gemeinde Zufikon
Schulstrasse 15
CH-5621 Zufikon

T 056 648 29 30
E-Mail

Sommer­öffnungs­zeiten
MO 8.00–11.30 und 14.00–18.00 Uhr
DI bis DO 8.00–12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
FR 8.00–14.00 Uhr durchgehend

Beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der
Sozialen Dienste

© 2015–2026 Gemeindeverwaltung Zufikon