Entwendung von Sperrgutmarken
In den vergangenen Wochen sind mehrere Meldungen bei der Gemeindekanzlei eingegangen, dass bei Abfallsäcken/Sperrgütern, die für die Müllabfuhr bereitgestellt wurden, die gelben, kostenpflichtigen Gebührenmarken rechtswidrig entfernt wurden. Bitte stellen Sie die mit einer Gebührenmarke versehenen Abfallsäcke/Sperrgüter erst am Montagmorgen bis 7.00 Uhr bereit und nicht schon am Vortag. Entwendete Sperrgutmarken können nicht kostenlos ersetzt werden.
Öffnungszeiten
MO 08.00–11.30 und 14.00–18.00 Uhr
DI bis DO 08.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr
FR 08.00–14.00 Uhr durchgehend
Beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der
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