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Bussen bei widerrechtlichen Bauten

Der Gemeinderat musste in den letzten Jahren vermehrt feststellen, dass in Zufikon immer häufiger ohne Baubewilligung gebaut wird oder die fertiggestellten Bauten nicht der Baubewilligung entsprechen. Nicht immer konnten die nachträglichen Baugesuche bewilligt werden, weshalb der Gemeinderat einen Rückbau anordnen musste. Gestützt auf § 162 des kantonalen Baugesetzes kann der Gemeinderat in solchen Fällen Bussen bis maximal Fr. 2'000.00 durch Strafbefehl aussprechen. Der Gemeinderat hat entschieden, dass bei allen pendenten und künftigen Fällen Bussen verfügt werden. Deshalb hat er nun einen Leitfaden festgelegt. Bei der Höhe der Busse wird unterschieden zwischen privaten Bauherren, Unternehmen und Unternehmen der Immobilienbranche. Bei Fragen zur Baubewilligungspflicht steht die Abteilung Bau & Technik unter der Telefonnummer 056 648 29 40 gerne zur Verfügung. Auf der Gemeindehomepage unter www.zufikon.ch/onlineschalter sind zudem weitere Informationen aufgeschaltet.

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